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   LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 4 KR 100/16   

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https://dejure.org/2020,75487
LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 4 KR 100/16 (https://dejure.org/2020,75487)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25.02.2020 - L 4 KR 100/16 (https://dejure.org/2020,75487)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 25. Februar 2020 - L 4 KR 100/16 (https://dejure.org/2020,75487)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 07.11.2006 - B 1 KR 24/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Auslegung leistungsrechtlicher

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 4 KR 100/16
    Diese Durchbrechung beruht darauf, dass in solchen Fällen die in § 135 Abs. 1 SGB V vorausgesetzte Aktualisierung der Richtlinie rechtswidrig unterblieben ist und deshalb die Möglichkeit bestehen muss, das Anwendungsverbot erforderlichenfalls auf andere Weise zu überwinden (BSG, Urteil vom 7. November 2006, B 1 KR 24/06 R = SozR 4-2500 § 27 Nr. 12).

    Selbst wenn man mit dem SG davon ausgeht, dass die Multiple Sklerose selbst nicht als akut lebensbedrohliche Erkrankung anzusehen ist, bezieht sich der Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1a SGB V auch auf den akut drohenden und nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 Rn. 21; BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4 Rn. 30; BSGE 96, 153 = SozR 4 - 2500 § 27 Nr. 7 Rn. 31f; BSG SozR 4 - 2500 § 31 Nr. 8 Rn. 16) und damit auch auf die beim Kläger drohende und - bedauerlicherweise zwischenzeitlich eingetretene - Erblindung.

    Zwar ist im Rahmen von § 2 Abs. 1 a SGB V unschädlich, dass studientaugliche Häufigkeiten von Datensätzen (noch) nicht existieren; jedoch müssen in irgendeiner Weise objektivierbare Erkenntnisse gegeben sein (BSG, Urteil vom 07. November 2006 - B 1 KR 24/06 R -, BSGE 97, 190-203); daran fehlt es.

  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 15/08 R

    Krankenversicherung - hochgradige Sehstörung begründet keine notstandsähnliche

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 4 KR 100/16
    Neu ist eine Methode, wenn sie nicht als abrechnungsfähige ärztliche Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen (EBM) enthalten ist (BSG, Urteil vom 5. Mai 2009, B 1 KR 15/08 R = SozR 4-2500, § 27 Nr. 16 m.w.N.).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 4 KR 100/16
    Er beantrage unter Hinweis auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 6. Dezember 2005 (1 BvR 347/98, zitiert nach juris) die Kostenübernahme für eine entsprechende Behandlung.
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 1/06 R

    Krankenversicherung - Tod des Versicherten nach dem 1. 1. 2002 - Übergang der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 4 KR 100/16
    Danach muss aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht bestehen, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann (vgl. z.B. BSGE 97, 112 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 5, Rdnr. 17f - Ilomedin; BSG Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 19/10 R - Rdnr. 17 mwN, zitiert nach juris).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 7/05 R

    Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung in Fällen einer

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 4 KR 100/16
    Selbst wenn man mit dem SG davon ausgeht, dass die Multiple Sklerose selbst nicht als akut lebensbedrohliche Erkrankung anzusehen ist, bezieht sich der Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1a SGB V auch auf den akut drohenden und nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 Rn. 21; BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4 Rn. 30; BSGE 96, 153 = SozR 4 - 2500 § 27 Nr. 7 Rn. 31f; BSG SozR 4 - 2500 § 31 Nr. 8 Rn. 16) und damit auch auf die beim Kläger drohende und - bedauerlicherweise zwischenzeitlich eingetretene - Erblindung.
  • BSG, 26.09.2006 - B 1 KR 3/06 R

    Krankenversicherung - neuropsychologische Therapie gehörte in 2003/2004 nicht zum

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 4 KR 100/16
    Abzustellen ist dabei auf die im jeweiligen Zeitpunkt der Behandlung vorliegenden Erkenntnisse (vgl. BSGE 95, 132 Rdnr. 20 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 3 Rdnr 27 mwN - Wobe-Mugos E; im Falle des Systemversagens siehe BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 10 RdNr 24 mwN - Neuropsychologische Therapie).
  • BSG, 04.04.2006 - B 1 KR 12/04 R

    Krankenversicherung - Ausschluss von Einfachzucker (D-Ribose) aus dem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 4 KR 100/16
    Selbst wenn man mit dem SG davon ausgeht, dass die Multiple Sklerose selbst nicht als akut lebensbedrohliche Erkrankung anzusehen ist, bezieht sich der Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1a SGB V auch auf den akut drohenden und nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 Rn. 21; BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4 Rn. 30; BSGE 96, 153 = SozR 4 - 2500 § 27 Nr. 7 Rn. 31f; BSG SozR 4 - 2500 § 31 Nr. 8 Rn. 16) und damit auch auf die beim Kläger drohende und - bedauerlicherweise zwischenzeitlich eingetretene - Erblindung.
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 12/06 R

    Krankenversicherung - verfassungskonforme Leistungserweiterung für tödlich

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 4 KR 100/16
    Selbst wenn man mit dem SG davon ausgeht, dass die Multiple Sklerose selbst nicht als akut lebensbedrohliche Erkrankung anzusehen ist, bezieht sich der Anwendungsbereich des § 2 Abs. 1a SGB V auch auf den akut drohenden und nicht kompensierbaren Verlust eines wichtigen Sinnesorgans oder einer herausgehobenen Körperfunktion (BSG SozR 4-2500 § 27 Nr. 12 Rn. 21; BSGE 96, 170 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 4 Rn. 30; BSGE 96, 153 = SozR 4 - 2500 § 27 Nr. 7 Rn. 31f; BSG SozR 4 - 2500 § 31 Nr. 8 Rn. 16) und damit auch auf die beim Kläger drohende und - bedauerlicherweise zwischenzeitlich eingetretene - Erblindung.
  • BSG, 08.11.2011 - B 1 KR 19/10 R

    Krankenversicherung - Verordnung eines Arzneimittels während und außerhalb eines

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 4 KR 100/16
    Danach muss aufgrund der Datenlage die begründete Aussicht bestehen, dass mit dem betreffenden Präparat ein Behandlungserfolg (kurativ oder palliativ) erzielt werden kann (vgl. z.B. BSGE 97, 112 = SozR 4-2500 § 31 Nr. 5, Rdnr. 17f - Ilomedin; BSG Urteil vom 8. November 2011 - B 1 KR 19/10 R - Rdnr. 17 mwN, zitiert nach juris).
  • BSG, 19.10.2004 - B 1 KR 27/02 R

    Krankenversicherung - Krankenbehandlung - Verabreichung eines Fertigarzneimittels

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 25.02.2020 - L 4 KR 100/16
    Weder ergeben sich angesichts der erheblichen Verbreitung des Krankheitsbildes Anhaltspunkte für einen Seltenheitsfall (s.o., vgl. auch BSG, Urteil vom 19. Oktober 2004, B 1 KR 27/02 R = SozR 4-2500 § 27 Nr. 1) noch für ein Systemversagen: Ungeachtet des in § 135 Abs. 1 SGB V aufgestellten Verbots mit Erlaubnisvorbehalt kann nach der Rechtsprechung des BSG eine Leistungspflicht der KKen ausnahmsweise dann bestehen, wenn die fehlende Anerkennung einer NUB darauf zurückzuführen ist, dass das Verfahren vor dem Bundesausschuss trotz Erfüllung der für eine Überprüfung notwendigen formalen und inhaltlichen Voraussetzungen nicht oder nicht zeitgerecht durchgeführt wurde (sog. Systemversagen).
  • BSG, 19.03.2002 - B 1 KR 37/00 R

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Zulassung - Vorgreiflichkeit -

  • BSG, 27.09.2005 - B 1 KR 6/04 R

    Krankenversicherung - Leistungspflicht - Arzneimittel Verkehrsfähigkeit -

  • BSG, 28.02.2008 - B 1 KR 15/07 R

    Beantragung des Vertragsarztes bei Krankenkasse auf Nichtstellung eines

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